Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB


Preise

Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Bergführer vor der Tour vereinbart. Das Normale Tagestarif ist  680.- 

Das Honorar kann je nach Dauer des Engagements, Länge der Tour, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste oder der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen üblicherweise zu Lasten des Gastes. Der Richttarif für Bergführer-Aspiranten/-innen beträgt 75% des Honorars eines Bergführers, einer Bergführerin mit eidgenössischem Fachausweis.


Anmeldung

Die Anmeldung für einen Anlass von Peakguide muss schriftlich erfolgen (Post, Mail, SMS,).Nach eintreffen bei uns gilt sie als verbindlich.

Mit der Anmeldung werden diese AGB Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Peakguide.


Teilnahmevoraussetzungen

Gute Gesundheit und Kondition sowie eine Bergtaugliche Ausrüstung sind erforderlich.

Sind diese Voraussetzungen ungenügend, muss mit einem Ausschluss (Sicherheit) resp. Aufrüstung gerechnet werden.
Bei Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung.

Die Anweisungen des Bergführers /Aspiranten sind strikte zu befolgen.


Ausrüstung

Sie muss auf einem aktuellen Stand sein und darf die Sicherheit nicht beeinträchtigen.

Bei Unsicherheit fragen Sie.


Teilnehmerzahl

Entsprechen den Normen des Verbandes. Es besteht jeweils eine Mindestteilnehmerzahl (Kostendeckung).

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird der Anlass gegen Aufpreis Durchgeführt oder abgesagt.


Programmänderung

Der Bergführer /Aspirant ist jederzeit berechtigt, Programmänderungen die aus Wetter /Sicherheitsgründen

notwendig sind, vorzunehmen.

Allfällige Mehrkosten gehen zulasten des Gastes.


Rücktritt durch den Kunden

Eine Anullationsversicherung ist in jedem Fall obligatorisch!!

Meldet sich ein Teilnehmer vor Anmeldeschluss ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.

Bei Nichtteilnahme am gebuchten Kurs stellt Peakguide wie folgt Rechnung.

30-20 Tage vor beginn 50%, 19-10 Tage 75%, 9-0 Tage 100% des Kursgeldes.


Versicherung

Ist Sache der Teilnehmer. Ich empfehle zusätzlich den Gönnerbeitrag der Rega.

Bei Auslandreisen ist eine Rückreiseversicherung sowie Krankheit und Unfall im Ausland für alle Fälle zwingend.

Anulationsversicherung ist Obligatorisch


Haftung /Schadenersatz /Gerichte

Bergführer und Aspiranten sind ausgebildete Fachleute die eine größtmögliche Sicherheit bieten.

Im Gebirge sind wir mit Gefahren konfrontiert, die sich im Grenzbereich zwischen Sicher und nicht mehr Sicher befinden und nicht immer klar erkennbar sind.

Das Überraschungsmoment ist nicht vorhersehbar. Mit Ihrer Buchung anerkennen sie diese Gefahren und verzichten auf jegliche Forderungen im Schadenfall die nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Gerichtsstand ist Bonstetten /Kt. Zürich.